Alle können Mitglied werden...
Wir suchen aktive Mitglieder, die Freude und Interesse an einer Mitarbeit im Verein haben,
die sich vorstellen können, Hilfe für andere Menschen oder andere Aufgaben zu übernehmen.
Wir suchen passive Mitglieder, die gerne Hilfeleistungen in Anspruch nehmen möchten
oder einfach nur unseren Verein unterstützen wollen.
Wir suchen Fördermitglieder, die uns regelmässig mit einem Geldbetrag unterstützen wollen.
Sie alle helfen uns dabei, die "Eber-schafts-Hilfe e.V." zu einer in Ewwerscht erfolgreichen Institution zu machen!
Der Jahresbeitrag beträgt für alle 16 Euro. Für minderjährige Familienangehörige, ab 14 Jahren, - wenn mind. ein Elternteil Mitglied ist - ist die Mitgliedschaft beitragsfrei!
Die Beiträge werden per Lastschrift, im ersten Quartal des Jahres, eingezogen.
Bei Neumitgliedschaft - ausgenommen im Dezember - wird immer der volle Jahresbeitrag fällig.
Mit dem Jahresbeitrag hat jedes Mitglied einen Anspruch auf 8 Stunden Hilfeleistung erworben (ohne Fahrtkosten)!
Sie erwerben mit jeder Beitragszahlung einen neuen Anspruch. Dieser verfällt am Ende eines jeden Jahres...
Link zu unserer Beitrittserklärung
Link zu unserer Vereinssatzung
Datenschutz
Beim Eintritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seinen Namen, seine Adresse, sein Alter, die
Telefonnummern und die e-mail-Adresse sowie seine Bankverbindung auf.
Diese Informationen werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei
eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein
grundsätzlich nur verarbeitet und genutzt, wenn Sie zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendig oder /
und nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges
Interesse hat, dass der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Vorträge, Aktivitäten, sowie
Feierlichkeiten per Aushang, durch Flyer und auf der Homepage bekannt.
Der Verein informiert außerdem die Tagespresse über solche Ereignisse.
Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Vereins veröffentlicht.
Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten / Bilder veröffentlicht werden.
Das Einzelmitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner
Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere
Veröffentlichung.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche
Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben, bzw. seine erteilte Einwilligung zur
Veröffentlichung im Internet widerrufen.
Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben,
welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den
Mitgliederdaten ausgehändigt.
Beim Austritt werden Namen, Adresse, Telefonnummern, e-mail-Adresse und Geburtsjahr des
Mitgliedes aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitgliedes, die die Kassenverwaltung betreffen, werden
gemäß der steuerlichen Bestimmung bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austrittes
durch den Vorstand aufbewahrt.
Siehe Datenschutzklausel oben bei "Vereinssatzung".
Sollten sie keinen entsprechenden Reader auf Ihrem Rechner haben, dann hier...